Wahlrechtsreform Bundestag

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  • Wahlrechtsreform Bundestag

    Eckhart, 26.08.2020 15:07
    #1
    Nachdem sich die Groko ja nur auf einen komplizierten Minimalkompromiss mit Vertagung auf eine zu gründende Kommission geeinigt hat, wollte ich mal hören, ob jemand Lust hätte das zu dikutieren. Z.B. meine Minimalreform, die extrem einfach umzusetzen wäre:

    Ich finde ja diese pragmatische Lösung bestechend gut:

    Das Zweitstimmenergebnis deckelt die Direktmandate jeder Partei. Die mit den besten Prozenten bei Erststimme auf Landesebene kommen rein bis zum Deckel. Sind die Sitze ausgeschöpft, dann kommen in den anderen Wahlkreisen jeweils der oder die Zweitplatzierte rein.

    Effekt:
    1. Jeder Wahlkreis hätte einen Direktabgeordneten.
    2. Es wäre perfekt nach Verhältniswahlrecht.
    3. Der Bundestag hätte automatisch Sollgröße.

    xxxxxxxxxxxxxxx

    Was halt passieren würde:
    In dem einen oder anderen "schlechten" Wahlkreis für die Union, würde z.B. einer mit 30% Erststimmen nicht reinkommen, stattdessen der Grüne/SPDler/AfDler/Linke mit 29% oder so. Wäre das so schlimm?

    Wahlkreise könnte man zusätzlich zusammenlegen oder auch nicht. Wäre für das Modell nicht notwendig.

  • RE: Wahlrechtsreform Bundestag

    drui (MdPB), 26.08.2020 17:22, Reply to #1
    #2

    Meine Radikalreform wäre Folgende:

    Der künftige Bundestag hat 200 Abgeordnete, 100 aus Direktmandaten und 100 aus Listen. Es gibt nur Bundeslisten, die Wahlkreise können auch Bundesländer überschneiden und umfassen jeweils möglichst gleich viele Wähler. Die Wahlkreise werden von einer parteipolitisch unabhängigen Kommission bzw. von Richtern bestimmt. Ausgleichsmandate wären nur in absoluten Ausnahmefällen nötig. Die CSU könnte dann ev. auch in Wahlkreisen (zumindest bezüglich der Erststimme) antreten, die neben Bayern noch ein anderes Bundesland umfassen. Die Bundesrepublik Deutschland hat bereits Landesregierungen und einen Bundesrat, da braucht es nicht noch Landeslisten für den Bundestag sowie Ausgleichsmandate auf Länderebene. Für das Direktmandat benötigt man die absolute Mehrheit, ansonsten gibt es Stichwahlen zwischen den beiden Führenden. Es gilt eine 4%-Hürde, diese wird aufgehoben, wenn drei oder mehr Direktmandate errungen werden.

  • RE: Wahlrechtsreform Bundestag

    sorros, 26.08.2020 22:58, Reply to #2
    #3

    Meine Radikalreform wäre Folgende:

    Der künftige Bundestag hat 200 Abgeordnete, 100 aus Direktmandaten und 100 aus Listen.

    200 ist zu klein! Das bedeutet bei 5% im ungünstigsten 10 Abgeordnete in einer kleinen Fraktion. Das ist zu wenig!
    Fraktionen sollten mindesten 30-40 Abgeordnete haben um alle Aufgaben: Vorsitz und Stellvertretung, parlamentarische Geschäftsführung und Stellvertretung, z.Z. 14 Ausschussmitglieder und Vertretung und noch diverse nicht kontinuierliche Aufgaben verantwortungsbewußt zu erfüllen.
    Insofern sind cum grano salis 600 Abgeordnete schon ok!

  • RE: Wahlrechtsreform Bundestag

    gruener (Luddit), 27.08.2020 00:10, Reply to #3
    #4

    danke, sorros, für diesen beitrag. ( ohne ironie - ich schreibe dies vorab, weil das folgende nicht unbedingt grünen-freundlich daherkommt)

    ich persönlich bin der meinung, dass diejenigen, die ständig nach einer verkleinerung der parlamente schreien, vor allem eines im sinn haben: die arbeit der opposition und kleiner parteien zu be- bzw. zu verhindern.

    sie nutzen dabei ein populäres thema, um populistisch - im wahrlich negativen sinne des begriffs - agieren zu können. weil: berufspolitker finden ja alle ziemlich doof. daher kann man an der stelle ja nur gewinnen. besonders besorgniserregend finde ich, dass sich ausgerechnet der öffentlich-rechtliche rundfunk zum fürsprecher der reduzierer erhebt. beständig hält man dieses thema am köcheln. (ich schreibe dies unabhängig von meiner sonstigen einstellung zum ör) da hat offenbar wer zuviel geld zur freien verfügung - und akut ist ja sogar geplant, die rundfunkabgabe zu erhöhen. --- beliebter, ständig wiederholter vergleich diesbezüglich bei ard und zdf: deutschland hat nach china das zweitgrößte parlament weltweit - diese diskreditierung eines demokratischen verfassungsorganes ist nicht prinzipiell durch die pressefreiheit gedeckt, das fällt bereits unter pressefrechheit. mein vorschlag wäre ja: rundfunkabgabe zumindest kürzen! mit dem fernziel: abschaffen!)

    ******

    zurück zum thema:

    auch die kleinste fraktion im bundestag MUSS personell hinreichend in der lage sein, alle relevanten themen abzudecken. m.e. - gedeckt durch diverse jahre eigener erfahrung - braucht es dafür bundesweit mindestens 50 abgeordnete, in der opposition eher noch mehr.

    wer selbiges negiert, hat, wie gesagt, primär ein interesse: den abbau - im schlimmsten fall: die beseitigung - der (parlamentarischen) demokratie.

    ich verkenne dabei nicht, dass sich ein gros der mdb's einen scheiß um die demokratie kümmert. dennoch muss ich vom optimum ausgehen, muss an dieser stelle primär berücksichtigen, welche anforderungen der parlamentarische betrieb gemeinhin stellt. die faulheit oder gar käuflichkeit einzelner abgeordneter kann und darf dabei kein kriterium sein.

    wer dies außer acht lässt, toppt ganz schnell den ganzrechtaußenflügel der afd in dummheit, populismus und demokratiefeindlichkeit.

    es mag ein treppenwitz (selbst zum thema "quasselbude") sein, dass sich besonders eine kleine partei in den letzten jahren mit der forderung nach einer extremen verkleinerung des bundestags hervorgetan hat: bündnis 90/die blöden. (wer mag, darf "die blöden" auch ersetzen durch "demokratiegegner")

  • RE: Wahlrechtsreform Bundestag

    drui (MdPB), 27.08.2020 01:07, Reply to #4
    #5

    Nun ist es aber erklärtes Ziel aller Fraktionen, den Bundestag zu verkleinern von den aktuell 709 Abgeordneten (davon 109 Überhang- und Ausgleichsmandate), wenn es bei 600 bleiben soll (warum dann überhaupt diese Diskussion?), braucht man eben nur einen Neuzuschnitt der Wahlkreise und Bundeslisten. Da hätte ich auch nichts dagegen, wenn ihr meint, eine Fraktion bräuchte unbedingt 50 Abgeordnete (zahlreiche andere Parlamente scheinen auch mit weniger auszukommen). Da ihr alle Politiker seit bzw. eine politische Vergangenheit habt, spielt da vielleicht auch ein gewisses Standesdenken eine Rolle? Kaum jemand rationalisiert ja freiwillig seine Jobs weg...

    Ich bin etwas überrascht, dass ihr sonst an dem Vorschlag nichts zu kritisieren habt.

    Etwas bedenklich scheint mir, die Größe eines Parlaments an der Fraktionsgröße der kleinsten Partei festzumachen. Hätten wir dann eine 3%-Hürde statt den 5%, müssten wir das Parlament um 66% vergrößern und wären bei 1177 Abgeorneten des Bundestages.

  • RE: Wahlrechtsreform Bundestag

    sorros, 27.08.2020 01:20, Reply to #5
    #6

    ...

    Da hätte ich auch nichts dagegen, wenn ihr meint, eine Fraktion bräuchte unbedingt 50 Abgeordnete (zahlreiche andere Parlamente scheinen auch mit weniger auszukommen). Da ihr alle Politiker seit bzw. eine politische Vergangenheit habt, spielt da vielleicht auch ein gewisses Standesdenken eine Rolle? Kaum jemand rationalisiert ja freiwillig seine Jobs weg...

    Also ganz ehrlich, die Interessen der Betroffenen interessieren mich da überhaupt nicht .

    Etwas bedenklich scheint mir, die Größe eines Parlaments an der Fraktionsgröße der kleinsten Partei festzumachen. Hätten wir dann eine 3%-Hürde statt den 5%, müssten wir das Parlament um 66% vergrößern und wären bei 1177 Abgeorneten des Bundestages.

    Nein, denn die 5% Hürde wird ja verfassungsrechtlich damit begründet, daß die Zersplitterung des Parlaments in kleine Partialinteressen vertretende Parteien verhindert werden soll, um "Weimarer Verhältnisse" zu verhindern.
    Solche allgemeinpolitische Interessen bündelnde Fraktionen, müssen aber dann auch das gesamte Spektrum der Politik bearbeiten.
    Wenn wir die 5% Hürde abschaffen, ist die Diskussion eine andere.

  • RE: Wahlrechtsreform Bundestag

    gruener (Luddit), 27.08.2020 01:38, Reply to #5
    #7

    zunächst einmal:

    grundsätzlich hätte ich nichts dagegen, politker weg zu rationalisieren. viele sind das geld nicht wert, dass der steuerzahler ihnen nachwirft.

    aber darum geht es nicht: der parlamentarische betrieb ist sehr umfangreich, vor allem aber, sehr kurzfristig angelegt. letzteres gilt in zeiten der digitalisierung umso mehr. dies bedeutet: es bedarf eines höheren einsatzes von man-power.

    so beschissen ich das parlamentarische system finde - du vermutlich auch - mir geht es darum, oppositionelle kräfte so gut wie möglich auszustatten. wenn es denn eine veränderung geben sollte, wird diese sicherlich nihct aus den reihen der regierung kommen ... ich denke, auch an der stelle sind wir uns einig.

    jegliche verkleinerung des parlaments bedeutet:

    • weniger abgeordnete für die opposition
    • ein schrumpfen der kleinen parteien - man erinnere: veränderungen finden meist im klaeinen statt, nicht im großen
    • weniger mitarbeiter für die opposition, weniger gelder für die opposition

    all dies bedeutet, dass die oppositionellen kräfte insgesamt geschwächt werden. hingegen können die regierenden parteien weiterhin auf die apparate der ministerien etc. zurückgreifen. sprich, es kratzt sie nicht.

    man merke: eine verkleinerung des parlaments schädet primär der opposition.

    ich hatte das glück - oder eben auch pech - über jahre das wirken der dänischen minderheit im parlament beobachten zu können. es war damals eine ein-mann-fraktion. man erstickte in arbeit. und musste entsprechend viele dinge in die rundablage p (papierkorb) befördern, weil niemand sich drum kümmern konnte. absolut fatal, da sich oft auch die anderen fraktionen vieler dinge nicht angenommen hatten.

    ich befürchte, dass eine verkleinerung der parlamente der politikverdrossenheit weiteren aufwind geben wird. die chance, gehör für ein persönliches anliegen zu finden, wird entsprechend rapide sinken.

  • RE: Wahlrechtsreform Bundestag

    Eckhart, 27.08.2020 09:03, Reply to #4
    #8

    danke, sorros, für diesen beitrag. ( ohne ironie - ich schreibe dies vorab, weil das folgende nicht unbedingt grünen-freundlich daherkommt)

    ....

    es mag ein treppenwitz (selbst zum thema "quasselbude") sein, dass sich besonders eine kleine partei in den letzten jahren mit der forderung nach einer extremen verkleinerung des bundestags hervorgetan hat: bündnis 90/die blöden. (wer mag, darf "die blöden" auch ersetzen durch "demokratiegegner")

    Jaja, der gruener und Quell-Belege. Ich vermute, du wirst wieder keinen finden können für deine fake-Ansage?

    Ich kenne jedenfalls keinen einzigen von den Grünen der eine Verkleinerung des Bundestages unter seine Sollgröße gefordert hätte.
    Die Diskussion um Wahlrechtsreform dreht sich ausschliesslich darum, wie eine weitere Aufblähung des Bundestages bei abnehmender Dominanz der früher dominierenden 2 Volksparteien, verhindert werden kann.

    Und das kann man diskutieren, ohne das du immer deinen Grünen-Hass zelebrierst und mit fake-news "untermauerst".

  • RE: Wahlrechtsreform Bundestag

    Eckhart, 27.08.2020 09:21, Reply to #3
    #9

    Meine Radikalreform wäre Folgende:

    Der künftige Bundestag hat 200 Abgeordnete, 100 aus Direktmandaten und 100 aus Listen.

    200 ist zu klein! Das bedeutet bei 5% im ungünstigsten 10 Abgeordnete in einer kleinen Fraktion. Das ist zu wenig!
    Fraktionen sollten mindesten 30-40 Abgeordnete haben um alle Aufgaben: Vorsitz und Stellvertretung, parlamentarische Geschäftsführung und Stellvertretung, z.Z. 14 Ausschussmitglieder und Vertretung und noch diverse nicht kontinuierliche Aufgaben verantwortungsbewußt zu erfüllen.
    Insofern sind cum grano salis 600 Abgeordnete schon ok!

    600 ist schon ganz ok, wobei es im internationalen Vergleich ziemlich viele sind.
    Aber da hat Gruener schon recht: Wären es viel weniger, dann sinkt die Chance mangels Kapazitäten, noch weiter als Bürger Gehör zu finden. Wobei man dazu sagen muss: Die Abgeordneten die ich kenne (nicht nur Grüne) die haben alle einen Bürgersprechstundentermin in der Woche in ihrem Büro und sehr häufig kommt da keiner um das Gespräch zu suchen....

    Das Argument, man braucht 30 bis 40 Leute um auch als kleine Partie alle Ausschüsse und Themen halbwegs abdecken zu können für die Arbeitsfähigkeit, hat was. Faktisch ist es aber gerade bei kleineren Parteien oft so, das die Partei selber schon einen eingeschränkten Focus auf bestimmte Kernthemen und Kernkompetenzen hat. Entsprechend aufgestellt ist dann meist auch die Fraktion nach der Wahl. Viele wollen in den Ausschuss ihres Lieblingsthemas und viele bleiben dann auf der Strecke und werden dann zugeteilt in ein Thema, was sie vorneweg eher nicht interessiert hat und nicht zu ihrem Kompetenzschwerpunkt gehört hat.  Aber so wie es ist, man muss halt Spektrum abdecken.
    Aber muss man gerade wenn man als nahezu 1-Themen-Partei reinkommt, wirklich alle Themenfelder abdecken? Manche haben ja z.B. nach 6 Jahren internem Streit immer noch kein gültiges und abgestimmtes Rentenkonzept?

    Aber so ist das ganze doch sehr weit weg von der Wahlrechtsreform.
    Leider hat noch niemand meinen Vorschlag kommentiert, ob man in den aktuellen Überhangwahlkreisen, nicht einfach den 2. Platzierten schicken könnte?
    Dann wäre aus jedem Wahlkreis mindestens ein Abgeordneter direkt vertreten, noch dazu welche, die innerhalb ihrer Partei gute Ergebnisse hatten. Und der Kampf um 1.Stimme wäre in weiten Teilen Deutschlands viel attraktiver als jetzt. Und mit dann konstant 600 Abgeordneten, wären es nicht zu viele, aber auch nicht zu wenige.600 Abgeordnete kann sich Deutschland auch leisten.

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