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Auszahlungsregel
Jede Aktie, die ein Mitspieler     beim Marktende in seinem Portfolio hält, wird in der Höhe des     tatsächlichen Ergebnisses dieser Aktie nach der Wahl ausgezahlt. 
Maßgeblich für die Bewertung der Aktien ist das Ergebnis des 1. Wahlganges am 02.12.2012.
Wahlverfahren
Ein Kandidat ist im 1. Wahlgang gewählt, wenn er mindestens 50 % der abgegebenen, gültigen Stimmen auf sich vereinigen kann.
Der Termin für einen allfälligen 2. Wahlgang  ist der 16.12.2012. Im 2. Wahlgang entfällt die 50 % Quote. - Hinweis:  Es findet keine Stichwahl im herkömmlichen Sinne statt (zwischen den  zwei Kandidaten mit dem besten Ergebnis im 1. Wahlgang), sondern ein  komplett neuer Wahlgang, zu dem auch weitere Bewerber zugelassen  werden.
Herausnahme von Aktien 
Eine  Aktie wird umgehend    aus dem Markt genommen und mit 0 Ex ausgeschüettet,  wenn ein  Kandidat   seinen Verzicht auf die Kandidatur erklärt oder aus   rechtlichen bzw.   gesundheitlichen Gründen ausscheiden muss.
Definition der Aktien «Andere Kandidaten»
Die Aktie "Andere Kandidaten" fasst folgende Stimmen zusammen:
Verfahren beim Splitting der Aktien «Andere / Sonstige» 
Beim     Splitting der Aktie «Andere / Sonstige» wird der Handel jeweils für   kurze  Zeit  ausgesetzt (ca. eine Minute). In der Zwischenzeit wird die   neue   Personenaktie in den Markt gebracht und das eigentliche Teilen  der   Aktie  «Andere / Sonstige Kandidaten» vorgenommen. 
Dabei  wird grundsätzlich wie   folgt  verfahren: Jeder Händler, der zum  Zeitpunkt des Splittings   Anteile an  der Aktie «Andere / Sonstige Kandidaten » hält, bekommt zusätzlich   dieselben Anteile  an der neu  in den Markt gebrachten Personenaktie.
Definition der verwendeten Abkürzungen
Folgende lokale Parteien und Listen wurden bei der Aktienbildung abgekürzt:
Wahlergebnisse:
Links
http://www.karlsruhe.de/b4/buergerengagement/wahlen/obwahl/obwahl_aktuell