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Auszahlungsregel
Jede Aktie, die ein Mitspieler     beim Marktende in seinem Portfolio hält, wird in der Höhe des     tatsächlichen Ergebnisses dieser Aktie nach der Wahl ausgezahlt. 
Maßgeblich für die Bewertung der Aktien ist das Ergebnis des 1. Wahlganges am 28.10.2012.
Wahlverfahren
Ein Kandidat ist im 1. Wahlgang gewählt, wenn er mindestens 50 % der abgegebenen, gültigen Stimmen auf sich vereinigen kann.
Der Termin für einen allfälligen 2. Wahlgang (Stichwahl) ist der 11.11.2012. Im 2. Wahlgang entfällt die 50 % Quote.
Herausnahme von Aktien 
Eine  Aktie wird umgehend    aus dem Markt genommen und mit 0 Ex ausgeschüettet,  wenn ein  Kandidat   seinen Verzicht auf die Kandidatur erklärt oder aus   rechtlichen bzw.   gesundheitlichen Gründen ausscheiden muss.
Definition der Aktie «Andere Kandidierende»
Die Aktie "Andere Kandidierende" fasst folgende Stimmen zusammen:
1. Stimmen, die für Kandidierende abgegeben werden, die nicht mit einer namentlichen Aktie im Markt vertreten sind.
2.    Stimmen, die für Kandidierende abgegeben werden, die ihren Rückzug    erklärt haben und deswegen nicht (mehr) im Markt gelistet werden.
Verfahren beim Splitting der Aktie «Andere» 
Beim     Splitting der Aktie «Andere» wird der Handel jeweils für  kurze   Zeit  ausgesetzt (ca. eine Minute). In der Zwischenzeit wird die  neue    Personenaktie in den Markt gebracht und das eigentliche Teilen der    Aktie  «Andere Kandidierende» vorgenommen. 
Dabei wird grundsätzlich  wie   folgt  verfahren: Jeder Händler, der zum Zeitpunkt des Splittings    Anteile an  der Aktie «Andere Kandidierende» hält, bekommt zusätzlich    dieselben Anteile  an der neu in den Markt gebrachten Personenaktie.