This market is inactive. No predictions can currently be made.
Auszahlungsregel
Jede Aktie, die ein Mitspieler    beim Marktende in seinem Portfolio hält, wird in der Höhe des    tatsächlichen Ergebnisses dieser Aktie nach der Wahl ausgezahlt. 
Maßgeblich für die Bewertung der Aktien ist das Ergebnis des 1. Wahlganges am 07.10.2012.
Wahlverfahren
Ein Kandidat ist im 1. Wahlgang gewählt, wenn er mindestens 50 % der abgegebenen, gültigen Stimmen auf sich vereinigen kann.
Der Termin für einen allfälligen 2. Wahlgang  ist der 21.10.2012. Im 2. Wahlgang entfällt die 50 % Quote. - Hinweis: Es findet keine Stichwahl im herkömmlichen Sinne statt (zwischen den zwei Kandidierenden mit dem besten Ergebnis im 1. Wahlgang), sondern ein komplett neuer Wahlgang, zu dem auch weitere Bewerber zugelassen werden.
Herausnahme von Aktien 
Eine  Aktie wird umgehend   aus dem Markt genommen und mit 0 Ex ausgeschüettet,  wenn ein Kandidat   seinen Verzicht auf die Kandidatur erklärt oder aus  rechtlichen bzw.   gesundheitlichen Gründen ausscheiden muss.
Definition der Aktien «Andere / Sonstige Kandidierende»
Die Aktie "Andere Kandidierende" - im Hauptmarkt - fasst folgende Stimmen zusammen:
Die Aktie "Sonstige Kandidierende" - im Nebenmarkt "Weitere Kandidierende" - fasst folgende Stimmen zusammen:
Verfahren beim Splitting der Aktien «Andere / Sonstige» 
Beim    Splitting der Aktie «Andere / Sonstige» wird der Handel jeweils für  kurze  Zeit  ausgesetzt (ca. eine Minute). In der Zwischenzeit wird die  neue   Personenaktie in den Markt gebracht und das eigentliche Teilen der   Aktie  «Andere / Sonstige Kandidierende» vorgenommen. 
Dabei wird grundsätzlich wie   folgt  verfahren: Jeder Händler, der zum Zeitpunkt des Splittings   Anteile an  der Aktie «Andere / Sonstige Kandidierende» hält, bekommt zusätzlich   dieselben Anteile  an der neu in den Markt gebrachten Personenaktie.
Definition der «Differenz-Aktie»
Die Aktie  «Differenz» - nur im Markt "Weitere Kandidierende" - stellt die Differenz dar zwischen der Summe aller Aktien im  Markt und dem Marktwert (Gesamtwert des jeweiligen Marktes). Auf einem  Prognosemarkt benötigen Märkte einen fixen Gesamtwert, um Aktienbündel  kaufen und verkaufen zu können. Daher braucht es auf Märkten, deren Wert  willkürlich bestimmt worden ist, eine zusätzliche (künstliche) Aktie -  die «Differenz-Aktie».
 Um eine gute Schätzung zu erhalten, wird der Marktwert der Aktien der weiteren Kandidierenden zusammen statt mit normalerweise 100 (= 100 %)  willkürlich auf z.B. 20 (= 20 %) begrenzt. Es wird also angenommen, dass  die weiteren Kandidierenden insgesamt nicht mehr als 20 % der Stimmen bekommen  werden. Weil aber das genaue Ergebnis dieser Kandidierenden vor der Wahl  nicht bekannt ist, wird die künstliche Aktie «Differenz» in den Markt gebracht. Mit dieser Aktie kann gehandelt werden und es  ist auch ein Bündelkauf oder Bündelverkauf möglich.
Links